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I. Art und
Umfang des Gesamtvorhabens  Das
Projekt organisiert bilaterale Seminare zwischen der HU Berlin einerseits und
der Partnerfakultät einer zentral- oder osteuropäischen Universität andererseits
(1). Das Gesamtprogramm orientiert sich an den Grundsätzen eines Projektstudiums;
selbständige studentische Arbeit steht im Vordergrund (2). Die wissenschaftliche
Betreuung erfolgt durch Professoren der Fakultät (3). Jedes Seminar steht unter
einem übergreifenden, von beiden Partnerfakultäten gemeinsam bestimmten Thema,
das rechtsvergleichend behandelt werden soll und den Studierenden die Möglichkeit
gibt, durch einen wissenschaftlichen Beitrag einen in ihrem Studiengang geforderten
Leistungsnachweis (Seminarschein) zu erwerben. Die Themen der einzelnen Seminargruppen
sind so aufeinander abgestimmt, dass sich jedenfalls in Grundfragen und einzelnen
Teilbereichen mit der Zeit eine Vergleichsbasis unterschiedlicher Rechtsordnungen
herausbilden kann (4). Auf dieser Grundlage werden zweisprachige Lehrhefte in
rechtsvergleichender Sicht entwickelt (5). 1. Durchführung
bilateraler Seminare Ziel der bilateralen Seminare ist aus deutscher Sicht,
das Studium um eine rechtsvergleichende, projektorientierte Dimension zu ergänzen.
Die Treffen sollen Verständnis für die gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen
im zentral- und osteuropäischen Raum wecken, Grundkenntnisse eines anderen Rechtssystems
vermitteln, dadurch zugleich die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen
Rechtsordnung fördern und insgesamt einen Beitrag zur Entwicklung einer gemeinsamen
europäischen Rechtkultur leisten. Die Anzahl der am Projekt
mitwirkenden Universitäten aus Mittel- und Osteuropa hat geschwankt. Als Austauschpartner
haben sich drei juristische Fakultäten dauerhaft beteiligt: - die juristischen
Fakultät der Eötvös Lóránd Universität (ELTE) Budapest - die juristische Fakultät
der Lettischen Universität (LU) Riga - die Juristische Fakultät der Staatlichen
Iwane –Dshawachischwili – (TSU) Universität Tblisi - zum ersten Mal in diesem
Jahr, die Taras Schevtschenko Universität Kiev 2.
Studentisches Projektstudium In der Durchführung orientiert sich das Programm
am Gedanken des Projektstudiums. Für die Gestaltung der einzelnen Austauschseminare
von der Auswahl der Teilnehmer über die wissenschaftliche und organisatorische
Vorbereitung bis hin zu Organisation und Rechnungslegung der Reisen und Aufenthalte
sind auf deutscher Seite jeweils zwei bis drei studentische Projektleiter verantwortlich.
Auch an den Partnerfakultäten hat der Gedanke studentischer Projektgestaltung,
vor allem auch auf Seiten der Studierenden, Anklang gefunden. Ziel ist eine spiegelbildliche
Organisationsstruktur und eine intensive Zusammenarbeit bereits im Vorbereitungsstadium.
Seminarsprache ist deutsch. 3. Wissenschaftliche Betreuung
Das Projekt wurde von den Professoren Krauß ( leitete in den 90er Jahren den Lehrstuhl
für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie) und Schlink (war bis 2009
Lehrstuhlleiter im Bereich Öffentliches Recht und befindet sich derzeit im
Ruhestand) initiiert und es wurden über mehr als 15 Jahre Sponsoren für
dessen Finanzierung engeworben. Leider ist Prof. Krauß am 30.6.2010 verstorben.
Er hat bis zuletzt an der Organisation des Austauschs und an der Erhaltung des
Kontakts zur Meyer-Struckmann-Stiftung, dem Hauptsponsor, mitgewirkt. Prof. Blankenagel,
stellte die Verbindung zur Linguistischen Universität Moskau (MGLU) her, wobei
diese Kooperationsbeziehung leider Ende der 90er Jahre auslief. In diesem
Jahr sind folgende Lehrkräfte beteiligt: Prof. Dr. Martin Heger ist
Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht
und Neuere Rechtsgeschichte. Er betreut den Austausch mit Budapest und Tbilissi
und ist in diesem Jahr Sprecher für das Gesamtprojekt. Prof.
Dr. Bernd Heinich ist Leiter des Lehrstuhls Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht
und Urheberrecht und Dekan der Juristischen Fakultät. Das
Austauschprogramm ist bei den Studenten sehr beliebt und es beteiligen sich die
verschiedenstens Professuren, vornehmlich des Straf- und Öffentlichen Rechts,
an dessen inhaltlicher Gestaltung. 4. Thematische
und methodische Eingrenzung der Seminare Jedes Seminar behandelt ein übergreifendes
Thema, vorwiegend - dem Forschungsbereich der beteiligten Professoren entsprechend
- mit Bezügen zum Öffentlichen Recht, zum Strafrecht und – neuerdings – zum Bürgerlichen
Recht, Wirtschaftsrecht und Prozessrecht. Das Thema soll von allgemeiner Bedeutung
für die betroffenen Länder sein und ihre unterschiedlichen Rechtstraditionen berücksichtigen.
Der europäische Einigungsprozess soll anhand konkreter, praxisorientierter Fragestellungen
kritisch reflektiert werden; Probleme des europäischen und nationalen Verfassungsrechts,
der Migration, der Minderheitenpolitik und der inneren Sicherheit bieten sich
an. Die Themen der einzelnen Seminargruppen sind so aufeinander abzustimmen, dass
sich zumindest in Grundfragen und einzelnen Teilbereichen mit der Zeit eine Vergleichsbasis
unterschiedlicher Rechtsordnungen herausbilden kann. 5.
Erarbeitung mehrsprachiger Studienliteratur Zur Herstellung einer solchen
gemeinsamen Basis haben beteiligte Professoren mit ihren Mitarbeitern jeweils
zweisprachige Lehrhefte zu Grundproblemen in rechtsvergleichender Sicht erarbeitet.
Dieses von der Volkswagenstiftung geförderte Projekt „Jurextra” setzt eine wissenschaftliche
Zusammenarbeit mit den Partnerfakultäten voraus. Einen entscheidenden Beitrag
dieser Zusammenarbeit sollen die Seminare leisten. Auf der einen Seite sollen
ihnen die Lehrhefte wissenschaftliche und didaktische Impulse vermitteln und Hilfe
für ein wechselsei-tiges Verständnis leisten. Auf der anderen Seite sollen die
mit dem Studienmaterial in den Seminaren gemachten didaktischen Erfahrungen unmittelbar
umgesetzt und in den Lehrhef-ten verarbeitet werden. Die Studierenden werden damit
in die Erarbeitung des Studienmaterials einbezogen. Bisher liegen zweisprachige
Lehrhefte über „Grundlagen des Strafrechts in Deutschland und Russland“,
„Grundlagen des Strafrechts in Deutschland und Lettland“ und „Grundrechte
in Deutschland und Ungarn“ (2 Bände, zum Teil noch nicht abgeschlossen) vor.
II. Das Konzept der Austauschseminare
 1.
Bilaterale Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Partnern
erfolgt möglichst paritätisch. Dadurch entsteht im Idealfall eine spiegelbildliche
Organisation auf Seiten der Partnerfakultät. Dem bilateralen Charakter entspricht
eine Aufteilung des Seminars in einen deutschen und einen ausländischen Teil;
beide Teilseminare von je einer Woche folgen unmittelbar hintereinander und werden
durch eine gemeinsame Reise verbunden. Die Teilnehmer (etwa 20) stammen zu gleichen
Teilen aus beiden Ländern und werden vor Ort von dem studentischen Organisationsteam
ausgewählt. 2. Studentische Verantwortung und fachliche
Betreuung Sowohl die inhaltliche als auch die organisatorische Verantwortung
liegt bei einem studentischen Team; in die inhaltliche Vorbereitung werden ein
oder zwei von den studentischen Organisatoren ausgewählte Tutoren einbezogen.
Die wissenschaftliche Leitung der 14-tägigen Seminare liegt bei diesen Tutoren,
die ihrerseits von den verantwortlichen Professoren beraten werden. 3.
Arbeit in Kleingruppen Die wissenschaftliche Arbeit erfolgt in
paritätisch besetzten Arbeitsgruppen (Workshops), die einzelne Aspekte des gewählten
Themenbereichs auf der Grundlage der von den Studierenden erarbeiteten Seminarreferate
diskutieren. Sie werden bereits in der Vorbereitungsphase gebildet und bleiben
in ihrer Zusammensetzung bis zum Projektende bestehen. Ihnen wird jeweils ein
Tutor als Workshopleiter zur Seite gestellt; er ist entweder Jurist mit abgeschlossenem
Universitätsstudium oder (vor allem in den ausländischen Fakultäten) fortgeschrittener,
wissenschaftlich engagierter Student. 4. Intensive
Vorbereitung Das bilaterale Seminar stellt den Höhepunkt des Projekts
dar. Mindestens drei Monate zuvor beginnt eine intensive Vorbereitungsphase, in
welcher die Arbeitsgruppe ihre Themen in gemeinsamen Treffen oder in persönlichen
Rücksprachen mit ihrem Tutor erarbeitet, Kontakt zur korrespondierenden Arbeitsgruppe
im Partnerland aufnimmt und mit ihr den Ablauf des Seminars plant. Dabei wird
als Arbeitsgrundlage für alle Teilnehmer in jedem Partnerland eine Materialsammlung
(Reader) erstellt. 5. Sozialer Rahmen Entscheidend
für das Gelingen der bilateralen Seminare ist ein intensiver sozialer Kontakt
zwischen den Beteiligten. Er wird durch gemeinsame Reise, gemeinsame Unterbringung,
Verpflegung und kulturelle Aktivitäten verwirklicht. Insbesondere die gemeinsame
Unterbringung erscheint wünschenswert. Zum einen beschleunigt sie Organisationsabläufe
und erleichtert die Zusammenarbeit, zum anderen baut sie Kommunikationsschwierigkeiten
ab und fördert persönliche Kontakte. Insgesamt führt der gemeinschaftsorientierte
Ansatz zu einem vertieften Verständnis eines fremden Gastgeberlandes und gibt
wichtige Impulse für die Erfassung sozialer und rechtlicher Probleme. 6.
Journal Nach Abschluss des 14-tägige Austauschseminars erstellt
jede Gruppe ein internationales Journal. In ihm wird mit wissenschaftlichen Abstracts,
Zusammenfassung der Exkursionen, Vorträge und Diskussionen und Berichten über
das kulturelle Rahmenprogramm und einzelne persönliche Erlebnisse der Ablauf des
Seminars dokumentiert. III.
Finanzierung  Das
Projekt ist seit 1997 als „Netzwerk“ ganz überwiegend mit eingeworbenen Drittmitteln
(insgesamt mehr als Euro 500.000,00) finanziert worden. Unter den zahlreichen
Geldgebern sind auf deutscher Seite – neben der Volkswagenstiftung mit dem Jurextra-Projekt
– vor allem die Robert-Bosch-Stiftung (bis 2002) und die Meyer-Struckmann-Stiftung
(seit 2003) zu nennen (siehe auch unter
Förderer. Die Juristische Fakultät der HU hat einige Jahre die Reisekosten
für die Tutoren übernommen. Auch die Universität und der DAAD haben sich schon
mit Zuschüsse beteiligt. Ein beträchtlicher Anteil stammt aus studentischen
Eigenmitteln. Die Partneruniversitäten sind sehr bemüht, den Austausch
fortzusetzen und nach gegebenen Möglichkeiten finanziell zu unterstützen.
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